Wolfgang Mischnicks Renten- und Sozialplan


[ Liberales Forum - Wolfgang Mischnick ]


Geschrieben von Tine Mischnick am 25. Mai 2003 11:59:58:

In der nicht endenwollenden Diskussion um Sozial- und besonders Rentenpolitik tauchen ständig neue Begriffe auf, werden hochgejubelt und wieder fallengelassen, finden begeisterte Zustimmung oder krasse Ablehnung.

In diesem Zusammenhang ist der folgende Beitrag interessant, der einer Rede von Wolfgang Mischnick auf dem FDP-Bundesparteitag im Juli 1963 in München entnommen ist. Die damals vorgelegten Gedanken unter dem Gesichtspunkt "Sozialpolitische Neuorientierung der FDP" erscheinen heute wie eine Vision, die, wäre sie jemals auch nur annähernd verwirklicht worden, die jetzigen hilflosen Hin- und Herstrampeleien wenigstens zum Teil überflüssig gemacht hätte. Leider, leider ist nie eine Mehrheit zustandegekommen, diese wegweisenden Vorschläge weiter zu beraten. Wahrscheinlich waren sie sehr vernünftig, aber da von der FDP kommend, sowieso nicht akzeptabel. Nach nunmehr 40 Jahren tut es gut, sich einmal damit zu beschäftigen und festzustellen, daß sich Politiker schon vor Jahrzehnten verantwortlich gefühlt haben für die Probleme der großen Mehrheit unseres Volkes und nicht erst daran denken, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.

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Die versicherungstechnische Bilanz macht deutlich, daß wir spätestens für 1967 schwerwiegende Beschlüsse fassen müssen. Ich glaube, es wird sich wohl keine politische Gruppierung bereit finden, die Renten um 25% zu kürzen, wie es auch als Ausweg vorgeschlagen worden ist. Wenn ich das aber nicht will, dann müssen andere Wege gegangen werden. Die entscheidende Frage ist ja die: Kann der Beitragszahler, der heute schon mit 14% - wenn ich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammenrechne - belastet wird, darauf vertrauen, daß er morgen als Rentner die gleichen Leistungen erhält, wie er sie heute für seinen alten Kollegen aufbringt? Da unser heutiges System darauf abgestellt ist, daß die arbeitende Generation für die nicht mehr arbeitsfähige Generation zahlt, ist diese Frage eben ein Problem, das die mittleren und die jüngeren Jahrgänge mindestens genauso angeht wie die Rentner. Und es ist ein legitimes Anliegen der heutigen Beitragszahler, Gewißheit über ihre künftigen Rentenansprüche zu erhalten. Das ist aber nach dem augenblicklichen Stand absolut nicht sichergestellt.

Politisch verantwortlich Tätige haben die Pflicht, sich nicht nur an dem Stand von heute zu orientieren, sondern zu bedenken, was morgen wird. Schon werden die Überschüsse geringer. Schon beginnen die Anforderungen an die Rentenversicherungen stärker und schneller zu steigen, als das Beitragsaufkommen wächst. Diejenigen, die kurzsichtig die heutige Kassenlage zur Grundlage ihrer Meinungsbildung nehmen, vergessen völlig, daß hohe Einnahmen natürlich gleichzeitig neue hohe Ansprüche begründen, und daß diese neuen hohen Ansprüche morgen und übermorgen befriedigt werden müssen von denjenigen, die dann Beitragszahler sind. Eine Erhöhung der Beiträge von heute 14 auf 18 bis 20% ist eben gleichbedeutend mit einer weiteren Sozialisierung der Löhne und Gehälter. Sie ist aber auch gleichbedeutend damit, daß diejenigen, die dann die höheren Beiträge zahlen, auch ihrerseits natürlich wieder höhere Leistungen erwarten, so daß damit die Gefahr einer endlosen Schraube von Beitragserhöhungen vor uns steht. Wir sind es den heutigen Beitragszahlern, den Millionen Menschen, denen Monat für Monat, Woche für Woche von ihrem Lohn 14% einbehalten werden, schuldig, dafür zu sorgen, daß sie, wenn sie selbst einmal anspruchsberechtigt sind, auf eine gleichartige Leistung hoffen können. Wir dürfen es uns einfach nicht so leicht machen und sagen, auch da werden wir schon irgendeine Lösung finden.

Wie sehen die Vorschläge aus, die ich 1961 bereits vortragen durfte, die ich vor der Friedrich-Naumann-Stiftung im Januar 1963 weiter konkretisiert habe und die in den letzten Wochen mehrfach durchgearbeitet worden sind? Zunächst einmal gehe ich davon aus, daß die Altersvorsorge unabhängig von der Sicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sein sollte. Nach meiner Auffassung sollte mit dem bisherigen System gebrochen werden, die Invaliditätssicherung und die Alterssicherung zusammenzuspannen, wie wir es heute in der Knappschafts-, in der Arbeiterrenten- und in der Angestelltenversicherung haben. Als diese Versicherungseinrichtungen vor mehr als 80 Jahren geschaffen wurden, ging man davon aus, daß derjenige, der - ganz gleich wodurch - aus dem Arbeitsleben ausscheidet, eine gewisse Leistung erhalten sollte. Das Alter wurde der Erwerbsunfähigkeit gleichgesetzt. Ich bin der Meinung, daß moderne Menschen das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß mit Erreichung des 65. Lebensjahres als eine normale Erscheinung betrachten sollten, die jeden Menschen betrifft und die nicht vergleichbar ist mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf Grund irgendwelcher besonderer Ereignisse. Die Sicherung des Lebensabends muß für uns in einem modernen Staat, der als sozialer Rechtsstaat anerkannt, sein will, eine Selbstverständlichkeit sein. Die Wege dazu können natürlich verschieden sein.

Mit diesem Hinweis möchte ich deutlich machen, daß die Altervorsorge nach meiner Auffassung als selbständiger Zweig unserer sozialen Sicherung betrachtet werden muß. Das bedingt, daß die Sicherung gegen das Invaliditätsrisiko - um das als Sammelbegriff zu gebrauchen - in anderer Weise erfolgen muß. Ich darf dabei nur auf zwei Möglichkeiten hinweisen, nämlich die Sicherung gegen das Invaliditätsrisiko entweder mit der Unfallversicherung oder mit der Krankenversicherung vorzunehmen. Selbstverständlich muß dann ein entsprechender Beitragsanteil von den heutigen 14% für die Rentenversicherung dem dann zuständigen Träger zugeführt werden. Nach dem augenblicklichen Stand könnte man eine Aufteilung des Beitrags so vornehmen, daß 10% für die Altersversorgung verwandt werden und 4% zur Absicherung des Invaliditätsrisikos dienen. Aus den Überlegungen, die wir bisher angestellt haben, sind wir zu der Meinung gekommen, daß es sinnvoller wäre, die Sicherung vor Invalidität mit der Krankenversicherung zu koppeln und gleichzeitig natürlich die entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen der Rentenversicherungsträger dahin zu überführen.

Aus grundsätzlichen Überlegungen scheint es mir notwendig zu sein, die Sozialbeiträge, die heute zu 50% von den Arbeitnehmern und zu 50% von den Arbeitgebern aufgebracht werden, technisch umzustellen. Der Sozialbeitrag, um diesen Sammelbegriff zu nehmen, sollte echter Bestandteil von Lohn und Gehalt sein. Nicht nur der Anteil, den der Arbeitnehmer zu zahlen hat, sondern auch der Anteil, den der Arbeitgeber aufzubringen hat, muß als Lohn- oder Gehaltsteil erscheinen. Ein einfaches Beispiel dazu: Auf 500,- DM Lohn entfallen heute durchschnittlich je 11% = 55,- DM Beiträge für die gesetzlichen Versicherungseinrichtungen. Danach würden die 55,- DM, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, dem Lohn zugeschlagen werden und dann der Gesamtbetrag, also 110,- DM von 555,- DM, durch den Arbeitnehmer abzuführen sein. Selbstverständlich kann das durch den Arbeitgeber erfolgen. Es sollte aber auf dem Gehaltsstreifen, in der Lohntüte, auf der Abrechnung des Arbeitnehmers immer der Gesamtbetrag ausgewiesen werden, um damit jedem einzelnen ins Bewußtsein zu rücken, welche Aufwendungen für die soziale Sicherung notwendig sind.

Gleichzeitig würde mit einer solchen generellen Umstellung erreicht, daß die heutigen Versicherungspflichtgrenzen, ganz gleich, ob in der Rentenversicherung oder in der Krankenversicherung, nicht mehr die Bedeutung haben, wie jetzt. Der Kampf um die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenzen wird ja von zwei Seiten geführt. Auf der einen Seite wollen die Versicherungsträger eine größere Gruppe in ihre Einrichtung einbeziehen, auf der anderen Seite sind viele Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des zu erwartenden Arbeitgeberanteils an einer solchen Auswirkung der Versicherungspflichtgrenzen interessiert. Wenn die gesamten Sozialbeiträge von vornherein echte Bestandteile von Lohn und Gehalt sind, ist eine Veränderung der Versicherungspflichtgrenzen für Arbeiter und Angestellte keine Frage des Zuschusses mehr, sondern ausschließlich eine Frage der Erweiterung oder Einengung des Kreises, den ich als schutzbedürftig und deshalb zwangsversichert ansehen will. Eine wichtige Nebenwirkung dürfte dabei gleichzeitig erreicht werden: Es würde sich nämlich zeigen, daß der Einkommensanstieg der über den Versicherungspflichtgrenzen liegenden Angestellten tatsächlich viel geringer ist, als es nominell aussieht. Was heute über der Versicherungspflichtgrenze liegt, hat ja für die soziale Sicherung einen größeren Anteil aus eigenen Mitteln aufzubringen als der Pflichtversicherte. Es ist mir bekannt, daß schon eine ganze Reihe von Betrieben dazu übergegangen ist, für diejenigen, die über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, einen entsprechenden Anteil freiwillig oder entsprechend den Tarifverträgen zu zahlen. Auch diese Überlegungen scheinen mir notwendig, um zu einer gewissen Bereinigung unseres sozialpolitischen Gestrüpps zu kommen.

Die selbständige Altersversorgung sollte aus drei Stufen bestehen. Stufe 1 sollte eine Sockelrente sein, die eine Mindestversicherung darstellt und die aus Staatszuschüssen finanziert wird. Dieser Grundbetrag sollte für jedermann gewährt werden, sofern keine Pensionsansprüche aus einem Beamten- oder beamtenähnlichen Verhältnis vorhanden sind. 35% Grundpension nach zehnjähriger Beamtenzeit ist vergleichbar mit einer solchen Sockelrente bzw. Grundsicherung. Wenn man die heute an die Rentenversicherungsträger gezahlten Staatszuschüsse umrechnet, so würden sie ausreichen, um daraus für jeden, der das 65. Lebensjahr überschritten hat, ganz gleich, ob rentenversichert oder nicht, ob Mann oder Frau, monatlich einen Grundbetrag von rund 100,- DM zu zahlen. Nach den letzten statistischen Angaben, die mir vorliegen, hatten wir im Jahre 1960 insgesamt 5,7 Millionen Männer und Frauen, die '65 Jahre und älter waren. Zieht man davon diejenigen ab, die aus einem beamtenähnlichen Pensionsverhältnis ihre Altersversorgung gesichert haben, und das sind nach den vorliegenden Unterlagen etwa 700 000, so blieben noch rund 5 Millionen Empfangsberechtigte für einen solchen Grundbetrag übrig. Für diese 5 Millionen würde ein Grundbetrag in Höhe von 100,- DM monatlich insgesamt 6 Milliarden DM pro Jahr ausmachen. Die heutigen Zuschüsse an die Rentenversicherung betragen aber schon rund 6,5 Milliarden DM! Da die Lebenserwartung weiter steigt, wird auch die Zahl der über 65jährigen ansteigen. Zu den 6,5 Milliarden Staatszuschüssen müssen die Einsparungen gezählt werden, die gegebenenfalls auf dem Sektor der Sozialhilfe oder bei Kriegsfolgeleistungen eintreten würden. Aus dieser überschläglichen Berechnung ergibt sich, daß ein Grundbetrag von rund 100,- DM pro Person ohne neue Belastungen unseres Haushalts durchaus bestritten werden könnte. Ein solcher Hinweis soll keine Festlegung auf diesen Betrag sein, sondern nur deutlich machen, wie hoch die heute bereits aus Steuern gezahlten Beträge sind.

Für diesen Grundbetrag mußte eine Art Währungsgarantie übernommen werden, d.h. bei Veränderung der Lebenshaltungskosten wäre der Grundbetrag entsprechend anzuheben. Allerdings würde ich es für richtig halten, nicht jeweils um 3,4 oder 5% anzupassen, sondern eine Veränderung um etwa 10% zum Anlaß einer Erhöhung zu nehmen. Damit würde ein gewisser Kaufkraftschwund bei den Grundbeträgen aufgefangen werden. Damit würde auch die negative Seite der heutigen Rentenanpassung, daß nämlich derjenige, der wenig Rente bezieht, auch wenig Erhöhung erhält, während derjenige, der eine hohe Rente bezieht, einen hohen Anpassungsbetrag hat, beseitigt werden.

Eine weitere Überlegung zu diesem Grundbetrag kann in folgende Richtung gehen: Der 65jährige soll grundsätzlich Anspruch auf diesen Grundbetrag haben, ganz gleich, ob er in abhängiger Stellung tätig war oder ob er selbständiger Tätigkeit nachgegangen ist. Es sollte aber gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen werden, daß der Anspruch auf diese Sockelrente erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht wird, z. B. mit dem 68. oder 70. Lebensjahr. Das würde im allgemeinen für den in abhängiger Stellung Tätigen nicht in Betracht kommen, aber der Rechtsanwalt, der Arzt, der Architekt, der Journalist, der Handwerker oder der Gewerbetreibende will oft noch über das 65. Lebensjahr hinaus tätig sein. Macht der Betreffende dann seinen Anspruch erst später, sei es nach 3 oder 5 Jahren geltend, so kann der Grundbetrag aufgestockt werden. Es empfiehlt sich, bei der Lebenserwartung, die heute nach dem 6.5. Lebensjahr etwa noch elf .Jahre beträgt, für jedes Jahr, für das der Grundbetrag später in Anspruch genommen wird, einen 10%igen Zuschlag zu zahlen. Wenn ich bei dem ursprünglichen Beispiel einer Sockelrente von 100,- DM bleibe - es läßt sich leichter mit diesem Betrag rechnen -, so würde das bedeuten, daß ein 68jähriger eine Sockelrente von 130,- DM, mit 70 Jahren von 150,- DM erhält. Mit einer solchen individuelleren Gestaltung würde gleichzeitig dem Verlangen mancher, länger berufstätig zu sein, aber die Gewißheit einer Mindestsicherung zu behalten, auf diese Art und Weise Rechnung getragen. Selbstverständlich könnte auch festgelegt werden, daß derjenige Selbständige, derjenige freiberuflich Tätige, der diese Sockelrente nicht in Anspruch nehmen will, darauf verzichten kann, sei es auf Zeit oder für immer.

Die zweite Stufe hat die heutige Versicherungspflicht zu ersetzen. In der zweiten Stele sollte jeder in abhängiger Stellung Tätige verpflichtet werden, mindestens 15 Jahre Beiträge entsprechend seinem Einkommen zu zahlen. Dabei kann ein Beitragshöchstsatz festgelegt werden. Eine 15jährige Versicherungspflichtzeit entspricht. der in der heutigen Gesetzgebung notwendigen Beitragszahlung, um Anspruch auf eine Altersrente zu haben. Weiterhin sollte festgelegt werden, daß diese 15jährige Versicherungspflicht in der Regel bis zum 40. Lebensjahr erfüllt sein muß. Das wird sich bei über 80% der Arbeitnehmer jederzeit ermöglichen lassen. Schwierigkeiten dürften eigentlich nur bei den akademischen Berufen entstehen. Hierfür müßten im einzelnen Ausnahmeregelungen festgelegt werden.

Während dieser 15jährigen Versicherungspflicht wären 10% des Bruttoeinkommens als Beiträge für die Altersversorgung aufzubringen. Das entspräche nach dem heutigen Recht je 5% vom Arbeitnehmer und 5% vom Arbeitgeber. Ich darf auf meine vorigen Ausführungen hinweisen, daß nämlich die Arbeitgeberanteile zu echten Lohn- und Gehaltsbestandteilen werden sollten. Nach Erfüllung der 15jährigen Mindestversicherungspflichtzeit sollte jedem Versicherungsnehmer ein Kontoauszug zur Verfügung gestellt werden, der ihm klar sagt, welche Rente er sich mit den bis zu diesem Tag gezahlten Beiträgen für sich selbst und im Todesfall für seine Witwe erworben hat. Er muß in diesem Bescheid darauf aufmerksam gemacht werden, daß dieser Rentenbetrag sich im allgemeinen nicht erhöhen wird, es sei denn, es könnten besondere Gewinnanteile gutgeschrieben werden. Der genannte Betrag muß aber auf jeden Fall dem Kapital, das er eingezahlt hat, und den zu erwartenden Zinsen entsprechen. Es ist zu prüfen, ob diese 15jährige Mindestversicherungspflicht auch für Selbständige eingeführt werden kann. Bei den Voruntersuchungen, die wir angestellt haben, war die Neigung vorhanden, zwar alle Unselbständigen, alle in abhängiger Tätigkeit Befindlichen ohne Rücksicht auf das Einkommen in diese 15jährige Mindestversicherungspflicht einzubeziehen, die Selbständigen aber herauszulassen. Es spricht aber sehr viel dafür, auch die Selbständigen einzubeziehen, wie es ja heute bereits bei den Handwerkern geschieht, die eine 18jährige Mindestversicherungspflicht haben, wovon allerdings ein Teil während der Lehrlings- und Gesellenzeit erfüllt wird. Eine Mindestversicherungspflicht auch für die Selbständigen würde es vermeiden, daß aus diesem Personenkreis etwa bei Eintritt geschäftlicher Mißerfolge im Alter Ansprüche an die Sozialhilfe gestellt werden müssen. Auf jeden Fall soll für die Pflichtversicherung eine oberste Einkommensgrenze festgelegt werden, für die Beitrag gezahlt werden muß.

Die Stufe III soll völlig der individuellen Gestaltung überlassen bleiben. Derjenige, der seine 15järige Mindestversicherungspflicht erreicht hat, ist nunmehr in der Lage, über 10% seines Brutto-Einkommens selbständig zu verfügen. Er kann entweder den Gesamtbetrag zur weiteren Beitragszahlung verwenden und damit die zu erwartende Barleistung im Alter erhöhen oder aber nur einen Teil davon zur Steigerung seiner Rentenansprüche verwenden, einen anderen Teil dazu benutzen, um Eigentumsbildung vorzunehmen. Bei der Fortsetzung der Beitragszahlung zur Erhöhung der Rentenleistung sind verschiedene Wege möglich. Die weitere Beitragsleistung kann an die Versicherungseinrichtungen erfolgen, die für die 15jährige Mindestversicherungspflichtzeit zuständig ist. Möglich ist aber auch der Abschluß eines privaten Lebensversicherungsvertrages auf Kapital- oder Rentenbasis mit allen Variationen, die es noch gibt.

Der Weg zur Eigentumsbildung ist gleichfalls offen, denn die freigewordenen 10% können z. B. für höhere Sparleistungen auf einen Bausparvertrag verwandt werden oder aber, wenn dieser Bausparvertrag schon zugeteilt worden ist, zur beschleunigten Tilgung genommen werden. Es ist genauso möglich, Kommunalobligationen oder andere festverzinsliche Papiere zu erwerben oder aber Aktien zu kaufen und damit eine andere Form der Alterssicherung vorzunehmen. Die Möglichkeit der prämienbegünstigten Sparverträge ist ebenso gegeben, wie die vielen anderen Wege zur Eigentumsbildung, die wir heute schon kennen.

In die dritte Stufe gehören natürlich auch die zusätzlichen Altersversorgungseinrichtungen der Betriebe oder die Zusatzversorgung des Bundes, der Länder und der Gemeinden und was es dergleichen mehr gibt. Selbstverständlich ist es auch möglich, im Rahmen der 15jährigen Mindestversicherungspflichtzeit die Standeseinrichtungen, z.B. für die Ärzte, mit einzubeziehen, bzw. eine entsprechende Mitgliedschaft in solchen Standesorganisationen als Ersatz für die 15jährige Mindestversicherungspflichtzeit anzusehen. Träger der Pflichtversicherungseinrichtungen können natürlich die Arbeiterrenten-, die Angestelltenversicherung und die Knappschaft sein.

Wir Freien Demokraten bleiben bei unserer Auffassung, daß die Gesellschaftsform die beste ist, die ihren Bürgern die größte Freiheit zur Gestaltung ihres Lebens einräumt. Damit aber diese Freiheit erreicht werden kann, ist es notwendig, Formen zu finden, die den einzelnen in die Lage versetzen, seine Freiheit auch zu gebrauchen. So ist es richtig und notwendig, daß die Arbeitnehmer sich in Gewerkschaften zusammenfinden, um damit ihre Interessen zu vertreten. Es ist aber nicht notwendig, daß diese Interessenvertretungen einen Totalitätsanspruch erheben und ihrerseits den bei ihnen Organisierten die Entscheidungsfreiheit nehmen. Es ist notwendig, daß der Staat gewisse Maßnahmen trifft, um den Menschen vor der Not zu bewahren. Es ist aber nicht notwendig, daß er vom ersten Tage seines Lebens bis zu seinem Lebensende vom Staat gegängelt wird, daß ihm vorgeschrieben wird, was er zu tun und zu lassen hat.

Die Gefahren der Technisierung, der Automation sind oft genug beschworen worden. Wir sprechen viel von der Massengesellschaft, sprechen von den Gefahren der Vermassung der Menschen und sind nur allzu leicht geneigt, dieser Vermassung immer neuen Vorschub zu leisten, indem wir von Staats wegen die Menschen in Organisationen, in Einrichtungen hineinzwingen, ohne uns zu vergewissern, ob die so beglückten Menschen das eigentlich auch wollen. Wohltat wird gerade in sozialpolitischen Bereichen oft zur Plage. Unsere Massenmedien sollten sich verpflichtest fühlen, dazu beizutragen, den einzelnen Menschen, den einzelnen Bürger unserer Bundesrepublik zu verantwortungsbewußtem Handeln heranreifen zu lassen.




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